Vertrag Shooting Ablauf und Bildgestaltung
Vereinbarung/Vertrag mit Model
Name:
Address:
Tel.:
Gegenstand des Vertrages (total 5 Seiten)
Dieser Vertrag gilt für ein Probe- oder Fotoshooting am _xx.xx.2020 in Leipzig
für die Dauer von voraussichtlich xxx Stunden.
Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande.
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
[ X] Portrait
[ X ] Fashion
[ ] Akt (voll nackt) od. Teilakt (mit Teilkleidern)
[ X ] Erotik
( X ) Infrarot
( X ) Aktionen
( X) andere: keine Pornografie
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Es handelt sich um ein (bitte ankreuzen)
1. (..) TfP-Shooting (Time for prints/ Time for CD‘s)
Es heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf. Model bekommt Bilder wie unten vereinbart, Fotograf bekommt Bilder wie unten vereinbart. Keine Kosten für Fotograf und keine Kosten für Model für das Shooting und dessen Vorbereitung.
Fahrt- und Verpflegungskosten werden jeweils [ ] selbst , [ X ] durch Fotograf
getragen nach Vereinbarung vor shooting.
Alle Bilder als Original verbleiben beim Fotografen.
Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 1-2 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting einen Satz von etwa 10 bearbeiteten Bildern max. 1MB Größe als JPG, als voll aufgelöste Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden
(.…) Internet download oder WhatsApp Übermittlung mit ……..verschiedene bearbeiteten Bildern max. 1 MB Größe als JPG, teils oder eventuell mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet.
(..) Zudem bekommt das Model eine Auswahl der im Rahmen des Shootings entstandenen Bildern (unbearbeitetes JPG / Originalgröße) Aus diesen Fotos darf sich das Model bis zu 10 Bilder aussuchen, welche vom Fotografen bearbeitet werden.
Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt- und Erotikaufnahmen mit 45% und bei allen anderen Aufnahmen zu 30% finanziell beteiligt.
Die Nennung des Künstlernamens des Models bei Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen ist, sofern möglich,
[ ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich,
[ X ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
2. (.X ) Honorar Shooting (nicht TFP) nur für Teil-aktaufnahmen und Fine-Art nach Angabe, Vorgabe, Besprechung vorher
2.1 Fotograf bestellt Model
Das Modell erhält für die nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung einschließlich der Übertragung der in Ziffer 2.) genannten Verwertungs- und Veröffentlichungsrechte ein Pauschalhonorar in Höhe von €. Darüber hinaus trägt der Bildautor die Kosten für erforderlich werdende Reisen zum Aufnahmeort.
Das Modell bestätigt, dass mit der Honorarzahlung alle ihm zustehenden Ansprüche gegenüber dem Bildautor und/oder den in dessen Einverständnis handelnden Dritten abgegolten sind.
Die Nennung des Künstlernamens des Models bei Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen ist, sofern möglich, [ ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
•Die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich, [ X ] erforderlich [ ] gestattet [ ] nicht gestattet
Aufnahmen in Sepia- oder andere Technik sind von Kopienverteilung an Model ausgeschlossen. Diese Aufnahmen werden veröffentlicht, bzw. in Ausstellung und weltweite Vorstellung 2018.
2.2 Model bestellt Fotograf, Auftrag an Fotograf
Der Fotograf erhält nach diesem Vertrag den Auftrag im Namen des Model Aufnahmen zu fertigen, danach zu korrigieren wo nötig, und an das Model zu senden. der Fotograf erhält ein Pauschalhonorar in Höhe von € 200.- (100€ bei Aufnahmetag, 100€ nach erfolgreichem Shooting und Überbringen der Fotos an Model).
Der Fotograf bestätigt, dass mit der Honorarzahlung alle ihm zustehenden Ansprüche gegenüber dem Bildautor und/oder den in dessen Einverständnis handelnden Dritten abgegolten sind. Zusätzlich erhält der Fotograf einzelne Kopien der gefertigten Fotos nach Absprache und Genehmigung mit Model. Diese Kopien dien lediglich für eigene Referenzen, nicht für Veröffentlichungen im Internet oder für kommerzielle Zwecke. Diese Kopien dürfen niemals kopiert oder weiter geleitet werden an Dritte. Abweichungen oder besondere Genehmigung wie folgt:
Die Nennung des Künstlernamens des Fotografen bei Veröffentlichung der Bilder durch das Model ist, sofern möglich, [ ] erforderlich [ X] gestattet [ ] nicht gestattet
3. Termine, Örtlichkeiten, Posing, Kleider, Requisition, Verarbeitung Optimierung, Veröffentlichung. Zutreffend für 1. und 2. oben:
3.1 Dieser Paragraph nur für WGT Projekt, Auswahl, Probe, Bestellung:
Zuerst wird ein oder mehrere weibliche Model ausgewählt und bestellt (etwa Jan-März 2018). Bis April 2018 sind Probeshootings nötig, egal wann, egal wo, nach Absprache. Diese werden vom Fotografen bezahlt mit ...10.-....€/Std. reines Shootng. Kleiderprobe, Einkauf, oder ähnlich sind kostenlos. Alle Darstellungen, Posen, Kleider, Motive und Gestaltungen werden vor jeweiligen Shootings (Probe oder Normal) mit Model besprochen und vereinbart, teilweise ausprobiert. Vom Fotografen gekaufte oder beigestellte Kleider sind geliehen und müssen nach Shooting zurück gegeben werden, oder nach Absprache. Die Bezahlung findet jeweils am gleichen Tag statt, vorzugsweise im Voraus. Das Eintrittsticket für das Model ist Besitz des Fotografen und wird jeweils zur Verfügung gestellt. Besuche/Inanspruchnahme des Tickets, sowie ev. der Kleider des Fotografen durch das Model allein sind nur nach Absprache (Vertauen, Garantie) möglich, bei Verlust muss das Model dafür aufkommen. Nach Auswahl des Models kann ein männliches Model hinzugezogen werden, nicht an allen Posen/Darstellungen, aber an manchen nach Absprache.
3.2 Vor jedem Shooting muss eine Kleiderprobe oder Posenprobe stattfinden. Diese Probe ist kostenlos für beide Seiten. Ebenso vor Shooting mögen bereits getätigte Beispielbilder/Posen/Hintergründe vom Fotografen gezeigt oder erklärt werden (Laptop, Ausstellung, Wandbilder, oder ähnlich).
3.3 Termine, Vorhaben/Vorschläge, Projekte, Pläne, Reisen usw können jederzeit vom Fotografen geändert oder abgesagt werden.
3.4 Absagen von jeder Seite jederzeit möglich. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht.
Wenn möglich ist das Model nicht berechtigt zum Shooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen, aus Gründen des KnowHow über Darstellung, Posen, KameraTechnik des Fotografen. zusätzliche Begleitperson nur nach Absprache vorher. Der Fotograf weis darauf hin, dass der jeglicher Besuch und auch ev. Zuschauer oder das Model selbst kein eingeschaltetes Handy benutzen darf um Fotos zu machen.
3.5 Sollten Schaulustige am Shooting interessiert sein, so wird das Shooting für diese Zeit bis zum Verlassen der Schaulustigen unterbrochen.
3.6 Beide Parteien können Körperhaltungen, Posen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. Auch während des Shootings hat das Model die Freiheit die Posen zu bestätigen, zu modifizieren, oder abzulehnen. es dürfen keine erzwungenen Situationen, Posen, Darstellugnen stattfiinden. Das Shooting selbst soll frei und spaßmachend ablaufen. Andernfalls ist das Shooting zu unterbrechen oder abzulehnen. Das Model besitzt die Freiheit vor Shooting jederzeit Einspruch zu erheben oder abzusagen.
3.7 Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem großen „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.
3.8 Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischen oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden.
Mündliche Nebenarbeiten sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3.9 Eine Stunde Probeshooting ist kostenlos, egal was für Aufnahmen gemacht werden und alle Bildrechte/Verbleib beim Fotografen. Kopien an Model nur nach Vereinbarung.
3.10 Veröffentlichung udn Verkauf
Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.
Alle von diesem Model gemachte Bilder darf der Fotograf nur und zum Zwecke des Vertriebs von Kalender, Poster, Ausstellungen Werbeaufnahmen für Firmen, für eigene Webseitengestaltung, und ähnlich verwendet werden. Ausgeschlossen sind die Verwendung von Pornografischen Medien, Partnervermittlungen und dessen Bildeingänge.
3.11 Bildbearbeitung (Beispiele bitte anfragen wenn nötig)
Der Fotograf darf Bilder bearbeiten wenn sie der Vollkommenheit und der Schönheit, Reize oder Lichtgestaltung dienen, z.B. Hauttöne, Hintergründe, Farbspiele, Korrekturen von Warzen und anderen Merkmalen, Korrektur von Lage und ev. auch Größe/Position der Brüste, Brustwarzen, Haaransätze und Strähnen, Finger- und Fussnägel, Beine und Taille usw. Beispiel: Brustvergrößerung z.B. um eine oder zwei Größen, z.B. von Körbchen Gr. B auf C, Nippel/Warzenhof Anpassung/Vergrößerung, Finger-Fußnägel Farbe und Länge, Bauch/Taille/Hindern Vergrößerung/Verkleinerung, usw. Transformation (z.B. Model in anderen Hintergund setzen, oder Personen verändern/hinzufügen/verschwinden) ist zulässig.
3.12 Sepia, Infrarot und andere -Aufnahmetechnik
Das Model verpflichtet sich jegliche solche Aufnahmen, falls im Besitz des Models, nicht weiterzuleiten und nicht zu veröffentlichen, egal ob privat oder öffentlich. Gezeigte oder übermittelte Aufnahmen dienen nur zum Zweck der Posen-optimierung und dessen Diskussion.
3.13 Stillschweigen
Das Model verpflichtet sich, jegliche Ideen von Kameratechnik, Posen, Kleidern und Bildgestaltungen nicht an dritte weiter zu geben.
Das Model verpflichtet sich jegliches KnowHow oder Ideen, Kleider, Darstellung, MakeUp usw. des Fotografen nicht an dritte weiterzuleiten, zu zeigen, oder nachzumachen/kopieren.
Anlagen, Danke
MfG
Rainer Sobottka
Datum, Ort,
Unterschrift Fotograf ……………………………UnterschriftModel ………………….
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Honorar erhalten pro Shooting Tag: Datum Betrag € Unterschrift Model
Honorarshooting/Probeshooting…20.07.2017…… …25.-………….. ………
Honorarshooting 31.07.2017……………. …………….. ………
Honorarshooting ……………. …………….. ………
Honorarshooting ……………. …………….. ………
TFP shooting ……………. …………….. ……………
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Bitte über Tel oder whstsapp weiter nicht hier über Anzeigen-emails.
Gruß Rainer